ZSRS

Mediations- und Schlichtungsverfahren.

Effektiver Rechtsschutz kann im Wege einer (streitigen) Entscheidung durch ein Sportschiedsgericht im Sinne der §§ 1025 ff. ZPO erreicht werden, welches auf Basis der durch die Parteien getroffenen Schiedsvereinbarung sowie der vom ZSRS bereitgestellten Schiedsgerichtsordnung (SchiedsGO) unter Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit abschließend und verbindlich entscheidet. Rechtsschutz kann aber auch erreicht werden, indem die Parteien des Rechtsstreits durch ein administriertes Mediations- oder Schlichtungsverfahren bei ihrer Streitbeilegung begleitet und zu einer konstruktiven (gütlichen) Erledigung ihres rechtlichen Konflikts geführt werden.

Das ZSRS ist mit der Überzeugung gegründet worden, dass eine Streitbeilegung durch

auch und gerade im Sport geeignete Mechanismen bereitstellen, um Konflikte effektiv zu lösen und dadurch länger fortdauernde streitige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Weitere Informationen und Einzelheiten zu den Verfahren und Leistungsangeboten des ZSRS unter „Zentrale Mediations- und Schlichtungsstelle".

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