ZSRS
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Gemeinnützige InstitutionSitz MünchenGegr. 2025

Recht im Sport,
unparteiisch entschieden.

Das Zentrum für Schiedsgerichtsbarkeit und Recht im Sport (ZSRS) ist eine unabhängige, gemeinnützige Institution für die effiziente, faire und endgültige Beilegung sportbezogener Streitigkeiten — innerhalb wie außerhalb des organisierten Sports.

Im Überblick — laufendes Jahr
15Verfahren anhängig
7Sportarten vertreten
75Schiedsrichter:innen
2Verfahrenssprachen
§ 01 — Profil

Was ist das ZSRS?

Das Zentrum für Schiedsgerichtsbarkeit und Recht im Sport (ZSRS) ist eine institutionalisierte Stelle für Konfliktlösung im Sport sowie für Wissen zum Recht und der alternativen Streitbeilegung rund um den Sport.

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ZSRS Sport Banner
01 · Schiedsgerichtsbarkeit

Endgültige Entscheidungen, fair und vollstreckbar.

Schiedssprüche nach unserer SchiedsGO sind nach §§ 1025 ff. ZPO sowie dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durchsetzbar — durch die Spezialisierung und das Akkreditierungssystem des ZSRS effizienter, sachbezogener, vertraulicher und damit fairer als die staatliche Gerichtsbarkeit.

Zur SchiedsGO
02 · Mediation

Mediation und Schlichtung.

Das ZSRS setzt mit seiner Zentralen Mediations- und Schlichtungsstelle ein klares Statement für eine einvernehmliche Streitbeilegung im Sport. Die MedSO bietet dabei einen verlässlichen Rahmen, in dem ausgebildete Mediator:innen sowie akkreditierte, d.h. nachweislich aus- und fortgebildete, Schlichter:innen Konflikte zwischen Verbänden, Vereinen, Athlet:innen und anderen Sportbeteiligten (z. B. Sponsoren) unparteiisch begleiten — vertraulich, konstruktiv und mit Fokus auf die Beteiligteninteressen.

Zur Zentralen Mediations- und Schlichtungsstelle
03 · Wissen & Standards

Information, Fortbildung, Muster und Formulare.

Die ZSRS Academy bietet nicht nur ein zentrales Portal für die Akkreditierung, d.h. fortlaufende Aus- und Fortbildung seiner Schiedsrichter:innen, Schiedsgutachter:innen und Schlichter:innen, sondern stellt allgemein themenbezogene Informationen, Muster, Arbeitshilfen, Kommentierungen und weitere Informationsangebote bereit.

Zur Academy
Leitidee

Aus dem Sport, für den Sport.

§ 02 — Konfliktfelder

Welche Streitigkeiten deckt das ZSRS ab?

01

Integritätsverstöße im Sport

Doping, Safe Sport, Wettbewerbsmanipulation und Good Governance/Compliance — die für die Integrität des Sports und seiner Akteure zentralen Bereiche.

02

Nominierung & Teilnahme

Nominierung für sportliche Wettbewerbe und Leistungskader, Zulassung zu sowie Teilnahme an Wettbewerben und sonstigen Maßnahmen eines Sportverbandes — die für die Teilhabe und Interessen der Akteure am Sport zentralen Bereiche.

03

Sporttypische Verträge

Veranstalter- und Ausrichterverträge, Sponsoren- und Partnerverträge (z. B. als Ausrüster), Lizenzverträge (z. B. für Merchandising), Pacht-, Miet-, Leasing- sowie Dienstleistungsverträge (z. B. für die Sportstätte und Wettkampforganisation) — die gesamte Vertragswelt im Sport.

04

Verbandsrecht und Sanktionen

Über Satzungen, Ordnungen und/oder Vertrag (z. B. eine Athletenvereinbarung) begründete Rechte und Pflichten, die Sanktionierung von Verstößen (z. B. durch Lizenzentzug oder Sperre) sowie Streitigkeiten zwischen oder von Mitgliedern eines Verbands- oder Vereinsorgans — das gesamte Innenleben des organisierten Sports.

§ 03 — Regelwerke

Schiedsordnungen
und Verfahrensregeln.

Über alle Ordnungen und Verfahrensregeln des ZSRS transparent und interaktiv informieren.

Alle Versionen
SchiedsGO
Schiedsgerichtsordnungv 1.0
Verfahrensregeln, Vorgaben und Informationen betreffend die Durchführung eines vom ZSRS administrierten Schiedsgerichtsverfahrens.
DE · EN
SchiedsGutO
Schiedsgutachtenordnungin Vorbereitung
Verfahrensregeln, Vorgaben und Informationen betreffend die Durchführung eines vom ZSRS administrierten Schiedsgutachtenverfahrens.
in Vorbereitung
folgt
MedSO
Mediations- und Schlichtungsordnungv 1.0
Verfahrensregeln, Vorgaben und Informationen betreffend die Durchführung eines vom ZSRS administrierten Mediations- oder Schlichtungsverfahrens.
DE · EN
AO
Akkreditierungsordnungv 1.0
Informationen und Vorgaben zum System und Verfahren des ZSRS zur Akkreditierung als Schiedsrichter:in, Schiedsgutachter:in und Schlichter:in.
DE · EN
KostO
Kostenordnungv 1.0
Vorgaben und Informationen betreffend die möglichen Kosten und Gebühren in einem vom ZSRS administrierten Verfahren.
DE · EN
PSBD
Plan des Schiedsbereitschaftsdienstesv 1.0
Informationen und Vorgaben zur Zuständigkeit und Gestaltung des Eilschiedsgerichtes des ZSRS.
DE · EN
§ 04 — Ablauf

Wie ein Verfahren beim ZSRS abläuft.

Der Ablauf eines vom ZSRS administrierten Schiedsverfahrens bestimmt sich, vorbehaltlich individueller Vereinbarungen der Parteien, nach der jeweils für das eingeleitete Verfahren maßgeblichen Ordnung — also der Schiedsgerichtsordnung (SchiedsGO), Schiedsgutachtenordnung (SchiedsGutO) oder Mediations- und Schlichtungsordnung (MedSO). Grundsätzlich vier Phasen. Regeldauer (Soll): maximal sechs (6) Monate in regulären und drei (3) Monate in beschleunigten Verfahren. Eilrechtsschutz: sofort.

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Phase 01

Einleitung und Beginn

Verfahren beginnen mit dem Zugang eines Antrags sowie der Auswahl, Benennung und Bestellung der jeweils notwendigen Schiedsrichter:innen, Schiedsgutachter:innen, Mediator:innen oder Schlichter:innen.

Phase 02

Verfahrenskorrespondenz

Es schließt sich regelmäßig die wechselseitige Darstellung und Erörterung des Streitgegenstands sowie der unterschiedlichen Rechts- und Interessenposition an — hierbei begleitet durch frühe verfahrensleitende Verfügungen sowie auf Effizienzsteigerung und Transparenz gerichtete Informationen durch das Sportschiedsgericht.

Phase 03

Termin/e

Soweit ein Verfahren nicht schriftlich durchgeführt wird, wird Termin zur mündlichen Erörterung (digital und/oder in Präsenz) der streitigen Positionen und Durchführung einer Beweisaufnahme (z. B. Anhörung von Zeugen oder Sachverständigen) bestimmt.

Phase 04

Abschluss & Entscheidung

Verfahren enden mit einer gütlichen Einigung der Parteien (d.h. Vergleich bzw. Abschlussvereinbarung im Mediations- oder Schlichtungsverfahren) oder der (streitigen) Entscheidung nach Maßgabe der SchiedsGO oder SchiedsGutO — hierbei begleitet von der abschließenden Abwicklung aller Kosten und Gebühren.

§ 07 — Aktuelles

News & Mitteilungen.

Bekanntmachungen des ZSRS, Hinweise zu Verfahren und Regeländerungen sowie Wissenswertes rund um das Recht und die Streitbeilegung im Sport.

Archiv
§ 08 — Persönlicher Bereich

Akten, Fristen, Termine — an einem Ort.

Sicherer, verschlüsselter Zugang für alle Verfahrensbeteiligten.

ZSRS ACADEMY

Wissen. Aus- und Fortbildung. Werkzeuge.

Die ZSRS ACADEMY bildet die zentrale Plattform zur Akkreditierung, d.h. aus- und kontinuierlichen Fortbildung, aller Schiedsrichter:innen, Schiedsgutachter:innen und Schlichter:innen. Sie bildet ferner juristische Berater:innen aus, kuratiert Mustertexte und betreibt die offene Rechtsprechungsdatenbank.

  • Akkreditierungs- und Fortbildungskurse
  • Kommentierungen und Fachbeiträge
  • Formulare, Muster und Arbeitshilfen
  • Veranstaltungsangebote