ZSRS

Organe & Gremien.

Organe und Gremien der Zentrum für Schiedsgerichtsbarkeit und Recht im Sport gUG (haftungsbeschränkt; nachfolgend „ZSRS“) sind der/die:

BestellungsausschussBeirat
ExpertenratGeschäftsführung und Geschäftsstelle
Fachausschüsse
(u.a. Anti-Doping, Safe Sport, Compliance/Good Governance, Sportrecht und Pferd)

Bestellungsausschuss

Der Bestellungsausschuss besteht aus drei permanenten Mitgliedern und bis zu drei stellvertretenden Mitgliedern, die jeweils für eine Amtsdauer von drei Jahren von dem/der Präsident:in eines Oberlandesgerichtes in der Bundesrepublik Deutschland auf Vorschlag der Geschäftsführung des ZSRS gewählt werden.

Der Bestellungsausschuss ist, vorbehaltlich der weiteren Bestimmungen der Schiedsgerichtsordnung (SchiedsGO), zuständig für:

  • den Erlass und die Aktualisierung der Schiedsrichter-, Schiedsgutachter-, Mediatoren- und Schlichter-Liste des ZSRS
  • die Bestellung der Schiedsrichter und Schiedsgutachter sowie der Mediatoren und Schlichter, sofern die Parteien sich nicht über deren Person einigen
  • die Zurückstellung der Konstituierung des Schiedsgerichtes im Falle der fehlenden Einzahlung notwendiger Verfahrenskosten

Mitglied im Bestellungsausschuss kann jede Person werden, die nachweislich praktische Erfahrungen in der Schiedsgerichtsbarkeit und/oder Rechtsstreitigkeiten mit Bezug zu Sport und/oder Tieren (insbesondere Pferden) nachweisen kann. Mitglieder des Bestellungsausschusses können nicht zugleich Mitglieder im Beirat sein. Im Übrigen bestehen keine organschaftlichen Inkompatibilitäten.

Aktuelle Mitglieder des Bestellungsausschusses des ZSRS:

Permanent[…] (seit …)[…] (seit …)[…] (seit …)
Stellvertreter[…] (seit …)[…] (seit …)[…] (seit …)

Beirat

Der Beirat besteht aus mindestens drei und maximal sieben permanenten Mitgliedern sowie bis zu drei Ersatzmitgliedern, die jeweils für eine Amtsdauer von drei Jahren von der Gesellschafterversammlung des ZSRS unter Beachtung der folgenden Grundsätze gewählt werden:

Der Expertenrat kann Kandidat*innen für die Mitgliedschaft vorschlagenMindestens ein permanentes Mitglied soll nachweisliche praktische Erfahrung in der Schiedsgerichtsbarkeit aufweisen
Die nach Maßgabe der Akkreditierungsordnung (AO) gebildeten Bereiche (u.a. Doping, Safe Sport und Pferd) sollen repräsentativ besetzt seinMitglieder des Beirates können nicht zugleich Mitglieder der Geschäftsführung oder des Bestellungsausschusses des ZSRS sein

Der Beirat ist, vorbehaltlich der weiteren Bestimmungen der Schiedsgerichtsordnung (SchiedsGO), zuständig für:

  • Anträge auf bzw. Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der Ablehnung eines Schiedsrichters, Schiedsgutachters oder Mediators/Schlichters wegen Befangenheit
  • die Amtsenthebung und Amtsaufhebung von Schiedsrichtern und Schiedsgutachtern
  • die Beendigung eines Schiedsverfahrens vor Konstituierung des Schiedsgerichtes
  • die Überprüfung der Entscheidung des Bestellungsausschusses über die Auswahl, Bestellung und/oder Ablehnung der Bestellung eines durch die Parteien benannten Mediators
  • Beschwerden gegen die Festsetzung des nach Maßgabe der SchiedsGO oder der Mediations- und Schlichtungsordnung (MedSO) zu bestimmenden Gebührengegenstandswertes
  • Beschwerden gegen die Festsetzung von Gebühren durch das vom ZSRS betriebene Sportschiedsgericht (SSG)

Aktuelle Mitglieder des Beirates des ZSRS:

Permanent[…] (seit …)[…] (seit …)[…] (seit …)
Stellvertreter[…] (seit …)[…] (seit …)[…] (seit …)

Expertenrat

Expertenrat besteht aus mindestens fünf und maximal dreizehn Mitgliedern, wobei

  • der/die Geschäftsführer*in des ZSRS, der/die Vorsitzende des Bestellungsausschusses und Beirates sowie zwei von der Gesellschafterversammlung des ZSRS gewählte Mitglieder in den Expertenrat entsendet werden und
  • die entsendeten Mitglieder des Expertenrates bis zu vier bzw. mit entsprechend ermächtigendem Beschluss der Geschäftsführung des ZSRS bis zu acht weitere Mitglieder wählen können, die nach deren Überzeugung professionell und mit besonderer Spezialisierung in den Bereichen Sport, Sportschiedsgerichtsbarkeit und/oder Rechtsstreitigkeiten rund um Tiere (insbesondere Pferde) tätig sind und eine anerkannte Expertise aufweisen.

Die Amtsdauer der beiden von der Gesellschafterversammlung gewählten und in den Expertenrat entsendeten Mitglieder sowie der im Expertenrat gewählten weiteren Mitglieder beträgt zwei Jahre. Die Zugehörigkeit zum Expertenrat richtet sich im Übrigen nach der Amtsdauer im jeweiligen Organ.

Der Expertenrat ist, vorbehaltlich der weiteren Bestimmungen der Schiedsgerichtsordnung (SchiedsGO), zuständig für:

  • Änderungen der SchiedsGO, Schiedsgutachtenordnung (SchiedsGutO), Mediations- und Schlichtungsordnung (MedSO), Kostenordnung (KostO) sowie der die Voraussetzungen der Befähigung zur Bestellung als Schiedsrichter, Schiedsgutachter, Mediator oder Schlichter regelnden Akkreditierungsordnung (AO)
  • Entscheidungen über das Vorliegen von Befangenheit eines Mitgliedes des Beirates in Bezug auf ein Schiedsgerichts- oder Schiedsgutachtenverfahren
  • die Beratung der Geschäftsführung des ZSRS sowie den Meinungsaustausch über Maßnahmen zur Fortentwicklung der Sportschiedsgerichtsbarkeit sowie der zentralen Mediations- und Schlichtungsstelle
  • die Zusammenarbeit mit den Ausschüssen des ZSRS

Dem Expertenrat hat ferner ein Vorschlagsrecht gegenüber der Gesellschafterversammlung des ZSRS in Bezug auf Mitglieder des Beirates.

Aktuelle Mitglieder des Expertenrates des ZSRS:

Geschäftsführung[…]
Vorsitz Bestellungsausschuss 
Vorsitz Beirat[…]
Von der Gesellschafterversammlung des ZSRS gewählte Mitglieder[…] (seit …)
[…] (seit …)
Weitere Mitglieder[…] (seit …)
[…] (seit …)
[…] (seit …)
[…] (seit …)

Geschäftsführung und Geschäftsstelle

Die Geschäftsführung des ZSRS (derzeit ist Geschäftsführer bestellt) ist für den laufenden Geschäftsbetrieb zuständig. Zu diesem gehört hierbei insbesondere die Organisation und Leitung der Geschäftsstelle des vom ZSRS eingerichteten und betriebenen Sportsschiedsgerichtes sowie der zentralen Mediations- und Schlichtungsstelle, einschließlich der Administrierung der nach Maßgabe der Schiedsordnungen des ZSRS geführten Verfahren sowie den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Richtlinien und Durchführungsbestimmungen.

Die Geschäftsstelle trifft die Entscheidungen und übt die Befugnisse und Tätigkeiten aus, die dieser durch die Schiedsordnungen des ZSRS eingeräumt wurden bzw. zur Administration der anhängigen Verfahren zweckmäßig sind. Sie steht in engem Austausch mit dem Expertenrat und den Fachausschüssen und ist insbesondere für die Fallbearbeitung (sog. Case Management) zuständig.

Fachausschüsse

Mit Beschluss der Geschäftsführung des ZSRS vom […] sind aktuell folgende Fachausschüsse gebildet:

  • Fachausschuss Doping
  • Fachausschuss Safe Sport
  • Fachausschuss Integritäts-Compliance
  • Fachausschuss Sportrecht
  • Fachausschuss Pferd

Die Fachausschüsse haben die Aufgabe, die Geschäftsführung und den Expertenrat jeweils bereichsspezifisch in Bezug auf deren Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen. Insbesondere soll in den Fachausschüssen Knowhow („aus dem Sport, für den Sport“) zusammengetragen, über den Stand und Änderungen der Schiedsordnungen diskutiert sowie unter Berücksichtigung aller individuellen und kollektiven Interessen (z.B. der unterschiedlichen Stakeholder, wie Athlet*innen, Verbände und Politik) fortlaufend an einer Weiterentwicklung des ZSRS gearbeitet werden.

Aktuelle Mitglieder in den Fachausschüssen (FA) des ZSRS:

FA DopingFA Safe SportFA Integritäts-ComplianceFA SportrechtFA Pferd
[…] (seit …)[…] (seit …)[…] (seit …)[…] (seit …)[…] (seit …)
[…] (seit …)[…] (seit …)[…] (seit …)[…] (seit …)[…] (seit …)
[…] (seit …)[…] (seit …)[…] (seit …)[…] (seit …)[…] (seit …)
[…] (seit …)[…] (seit …)[…] (seit …)[…] (seit …)[…] (seit …)

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